Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßsache
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Schoßreuse
Schoßrolle
Schoßsache
, f.
den 3Schoß (I) betreffende Angelegenheit, Streitsache
- herren- oder ritterstands-persohnen, wegen buͤrgerl. schoß-sachen, seynd auff beschickung entweder in persohn oder durch gevollmaͤchtigte zu gestehen und zu antworten1688 Weingarten,BöhmStR. 24
- wenn in schoßsachen uͤber das zu bezahlende schoßquantum ein zweiffel vorkoͤmmet, und der schoßpflichtige sich desfalls in kein geding einlassen ... will, [solle] sodann in ansehung der immobilium das remedium taxationis [eintreten]1754 Spangenb.,Hann. I 423