Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßsache

Schoßsache

, f.

den 3Schoß (I) betreffende Angelegenheit, Streitsache
  • herren- oder ritterstands-persohnen, wegen buͤrgerl. schoß-sachen, seynd auff beschickung entweder in persohn oder durch gevollmaͤchtigte zu gestehen und zu antworten
    1688 Weingarten,BöhmStR. 24
  • wenn in schoßsachen uͤber das zu bezahlende schoßquantum ein zweiffel vorkoͤmmet, und der schoßpflichtige sich desfalls in kein geding einlassen ... will, [solle] sodann in ansehung der immobilium das remedium taxationis [eintreten]
    1754 Spangenb.,Hann. I 423