Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßtaxe

Schoßtaxe

, f., m.?

Steuersatz für 3Schoß (I); auch ein Verzeichnis, Regelwerk hierüber
  • eine visitation aller städte, vermittelst welcher die vorige schoßtaxen mit dem gegenwärtigen zustande jederer stadt zu collationiren
    1644 ProtBrandenbGehR. II 505
  • so lassen wir es bey unserer getreuen staͤdte alten verfassungen, und in specie bey den alten schoß-taxen und darauff publicirten schoss-ordnungen
    1670 CCMarch. IV 3 Sp. 29
  • diejenigen aber, die ihre haͤuser vom schoß befreyen wollen, muͤssen ... die vor- und pfund-schoͤsse, wie sie in der alten schoß taxe stehen, vor voll abzukauffen
    1680 CCMarch. IV 3 Sp. 37
  • der praͤsumtive miethe-ertrag durch vergleichung 1) des kaufpreises oder der fruͤhern hiesigen schoß-taxe des immobilis ... auszumitteln
    1815 Lohmann,HambRatschlüsse I 150