Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßtaxe
Artikel davor:
Schoßrolle
Schoßsache
(Schoßsammler)
(schoßschuldig)
(Schoßschwein)
(Schoßschwörende)
(Schoßsetzer)
(Schoßstall)
Schoßtafel
Schoßtag
Schoßtaxe
, f., m.?
Steuersatz für 3Schoß (I); auch ein Verzeichnis, Regelwerk hierüber
- eine visitation aller städte, vermittelst welcher die vorige schoßtaxen mit dem gegenwärtigen zustande jederer stadt zu collationiren1644 ProtBrandenbGehR. II 505Faksimile - in Google Books
- so lassen wir es bey unserer getreuen staͤdte alten verfassungen, und in specie bey den alten schoß-taxen und darauff publicirten schoss-ordnungen1670 CCMarch. IV 3 Sp. 29Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- diejenigen aber, die ihre haͤuser vom schoß befreyen wollen, muͤssen ... die vor- und pfund-schoͤsse, wie sie in der alten schoß taxe stehen, vor voll abzukauffen1680 CCMarch. IV 3 Sp. 37Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der praͤsumtive miethe-ertrag durch vergleichung 1) des kaufpreises oder der fruͤhern hiesigen schoß-taxe des immobilis ... auszumitteln1815 Lohmann,HambRatschlüsse I 150