Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßverwilligung

Schoßverwilligung

, f.

Verordnung über die Pflicht zur Zahlung von 3Schoß (I) 
  • weil auch diese schoß-verwilligung fuͤrnemlich die vornehmsten trift, und also die unvermoͤgenden, so in kellern und buden wohnen ... fast frey durchpaßiren: als ist dies mittel darin getroffen, daß alle buͤrger ... 1 mark sundich ... zu vorschoß geben sollen
    1616 Dähnert,Samml. II 88