Schottenkrämer, m.
Schottenkrämer, m.
wie ²Schotte (II)
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[zwei bürger] suppliciren, weiln sie ihren debitorn als den J.W., schottenkremer, tanquam vagabundam personam nirgendt zu betretten wissen und derselbig ... etliche wahren alhie einkauffen lassen, [diese mit Arrest belegen zu dürfen]1594 NürnbRatsverl. II 242
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ist dies unser ernster befehl, daß hinführo keine börnsteinbrecher, schottenkrämer oder messermacher von Danzig ... sich am seestrand ... an irgend keinem orte finden lassen1625 AltpreußMschr. 5 (1868) 590