Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schräg
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schräg
, adj.
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von der geraden Linie abweichend, schief, quer; übertr. auch: uneins, zerstritten
- [auf das Hilfsbegehren der kaiserschen rett] haben ... wir zugesait ... die anndern stett sind so schreg gewesen, das sie sich nit ainer antwort haben muͤgen ainen1461 Janssen,RKorr. II 1 S. 183Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist aber die linie auf einer seite mehr erhoͤhet [als die horizontallinie bei der Grenzvermessung] ... so heißt sie eine schrege linie1775 Roppelt,Gränzzeichen 51