Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schräg

schräg

, adj.

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von der geraden Linie abweichend, schief, quer; übertr. auch: uneins, zerstritten
  • [auf das Hilfsbegehren der kaiserschen rett] haben ... wir zugesait ... die anndern stett sind so schreg gewesen, das sie sich nit ainer antwort haben muͤgen ainen
    1461 Janssen,RKorr. II 1 S. 183
  • ist aber die linie auf einer seite mehr erhoͤhet [als die horizontallinie bei der Grenzvermessung] ... so heißt sie eine schrege linie
    1775 Roppelt,Gränzzeichen 51
unter Ausschluss der Schreibform(en):