Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schrämen

schrämen

, v.

(einen Schram) einhauen
  • [welche] ausgiengen im schein, als wollten sie zu ... befoͤrderung unsers eisenbergwercks schuͤrfen oder schraͤmen, und wuͤrden ... muͤßig ... seyn, ... denen solle weder itzo noch kuͤnftig einige dienstfreyung gestattet ... werden
    1579 Iberg/Wagner,CJMet. 1068
unter Ausschluss der Schreibform(en):