Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schragenholz

Schragenholz

, n.

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I Holz in 2Schragen (III) 
  • soll foͤrder das claffter und schragen holtz durch geschworne holtzschlaͤger ... nieder gehauen, mit der saͤgen geschnitten und eingelegt ... werden
    1560 CAug. II 491
  • holtz-schragen, dessen rechtes maaß soll seyn 3 ellen in der hoͤhe, und 9 ellen in der laͤnge, vom schragen-holtze wird der herrschafft von jeden schragen ein gewisser wald-zins ... gegeben
    1735 Zedler XIII 708
II Holzstücke zum Abstützen aufgeschichteter Holzblöcke und Stämme; im Rsprw. für eine Nebensache, die der Hauptsache folgt
unter Ausschluss der Schreibform(en):