Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schram

Schram

, m.

bergm. Nebenform zu Schramme 
eine in das Gestein oder den Boden gehauene längliche Vertiefung, die der Gesteinsabtrennung, Erzgewinnung oder Wasserleitung dient
  • wenn man einen schrammen aufschlaͤgt, einem manne auf seinen acker dem soll man zugeben verpflichtet schuldig seyn, einen groschen, oder ein fuder muͤst, alßofern ob er den schrammen laͤßt liegen
    1655 SchrMährSchles. 9 (1856) 458
  • schram ... ist der raum, so zwischen dem gestein und ertz gemachet wird
    1710 Herttwig,Bergb. 350
unter Ausschluss der Schreibform(en):