Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schrankenschreiber

Schrankenschreiber

, m.

Aufseher an einer Schranke (IV), der Passierscheine kontrolliert und das Passierbuch führt
  • welcher ... zehend- oder schrancken-schreiber ... wider obstehende puncten [passier- und andere zettel verweigern usw.] handlen ... wuͤrde, der solle ... an leib und gut gestrafft werden
    1654 Suttinger,Consuet. 913
  • seynd allhier ... bey jedem schrancken zwey schrancken-schreiber neben zweyen commissarien auff die ankommende persohnen, und deren mitbringende fede genaue obsicht zuhaben bestellt
    1692 CAustr. I 554