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Schranne

, f., m.
I Gericht
  • 1 (mit Schranken (I)) eingefriedete Gerichts- und Versammlungsstätte; Gerichtsgebäude
  • 2 Gericht als Institution oder Instanz
  • 3 Gerichtstermin, -sitzung; öffentliche Gerichtsverhandlung; eine Schranne machen/tun einen Gerichtstag abhalten (Beleg 1278?), offene/öffentliche Schranne öffentliche, auch eröffnete Sitzung
  • 4 Spruchkörper; Gemeinschaft von Richter und Schöffen
  • 5 Gerichtsbezirk
II Brüstung, Absperrung in einem Gerichtssaal oder an einer Gerichtsstätte zur Abtrennung des für die gerichtlichen Handlungen reservierten Bereichs von dem der Zuschauer
III Sitzbank für die Mitglieder eines Gerichts oder sonstigen Gremiums
IV Verkaufsstätte insb. für Getreide, Brot und Fleisch; Markt- und Lagerhalle
  • 1 für Getreide und Brot
  • 2 für Fleischwaren
V Verkaufsstand, -tisch, -bude
VI Getreidemarkt (als Veranstaltung); auch der Markttermin
wie Schrannenbeisitzer 
Gerichtsbank
Beisitzer, Schöffe einer Schranne (I 4) 
wie Schrannenbeisitzer 
personelle Zusammensetzung einer Schranne (I 4) 
wie Schrannenbeisitzer 
I für Malefizsachen (I) zuständiges Gericht
II hohes Landgericht, Landesschranne (I) 
III in Wien: Bez. des landesfürstlichen Gerichts
IV Marktgericht einer Schranne (IV) 
Verwaltung, Schreiberei (III) eines Schrannengerichts (II) 
wie Schrannenordnung (I) 
wie Schrannenbeisitzer 
wie Schrannengerichtskanzlei 
eine Naturalabgabe zur Finanzierung der Schranne (I) 
I von Lebensmitteln: in für den Verkauf geeignetem, gutem und reinem Zustand
II vom Marktpreis: dem Schrannenpreis entsprechend
I Gesamtheit der an einer Schranne (I) geltenden rechtlichen Regelungen
II für eine Schranne (IV) und deren Betrieb geltendes Regelwerk
in der Schranne (IV) üblicher oder gültiger Marktpreis 
wie Schrannenredner 
I im bayr.-österr. Raum: hohe Zivilgerichtsbarkeit, insb. um Erb, Eigen und Lehen
II offenes/öffentliches Schrannenrecht Gerichtssitzung
wie Schrannenbeisitzer 
Prozessvertreter, Prokurator (I) an einer Schranne (I) 
vereidigter Schreiber (I) an einer Schranne (I); zuständig ua. für Protokollführung und Ausfertigung gerichtlicher Urkunden
Posten, Funktion eines Schrannenschreibers; auch: Schrannengerichtskanzlei 
wie Schrannenbeisitzer 
Stab des Richters als Zeichen der Gerichtshoheit, hier meton.: Gerichtshoheit
Ort, an dem eine Schranne (I 2) zusammentritt
I Treppe, Aufgang zu einem Gericht
II Treppe, Aufgang zu einem Brothaus
wie Schrannengericht (II) 
Oberaufseher über eine Schranne (VI)