Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schraubstock

Schraubstock

, m.

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I wie Schraubstiefel 
  • haben die scharfrichter solche tortur [zweiten Grades] unterschiedlich verrichtet, ... dem gefangenen, wenn er uf die leither gebracht, die schrauben-stoͤck an die beine gelegt, er aber nicht außgereckt oder gedaͤhnet worden
    1656 Döpler,Theatr. I 324
II Vorrichtung zum Einspannen eines Werkstücks
  • so gebuͤhret auch einem solchen nicht, welcher entweder das beschaler-handwerck nicht gelernet, noch das meisterstuͤck bewiesen, schraubstoͤcke zu halten
    1656 Zedler 35 Sp. 1108
  • [Gürtlerordnung:] es soll auch kein meister oder wittwe eintzige dienst-magd am amboß, schraub-stock, werckbret ... arbeiten lassen, bey straff zwey rth.
    1688 Beier,Lehrjung 31