Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schreck

2Schreck

, m.

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eine sich bei der Salzsiedung am Boden einer Pfanne (I) absetzende Substanz
vgl. Schrecke
  • [C. erhält als Zinslehen] den esenpaum und die schrecken 
    1318 Tirol/ZRG.2 Germ. 48 (1928) 234
unter Ausschluss der Schreibform(en):