Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schrecke

Schrecke

, m.

Salinenarbeiter, der die sich am Boden einer Salzpfanne bildenden Salzverkrustungen (2Schreck) herausholt
  • weytter so gehörn auch hieher die schröckhen vnd andre sältzler, ambts kueffer vnd die saltzmesser
    1558 TirolAlm. 1 (1836) 49
unter Ausschluss der Schreibform(en):