Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreckschießen
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, n.
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Abfeuern von Schreckschüssen, Schießen mit einer Feuerwaffe, nur um zu lärmen
- das vielfaltige schreckschuͤssen und klencklen, so ... in den doͤrfern, feldern, hoͤltzern tag und nachts geschiehet, soll bey straff hiemit abgestellet seyn1676 Ickstatt,Jagdrechte Anh. 33
- das nächtliche schröckschiessen solle bei der straf ganz abgeschaft und verpothen sein17. Jh. Salzburg/ÖW. I 62Faksimile (ca. 42 KB)
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