Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreckschießen

Schreckschießen

, n.

Abfeuern von Schreckschüssen, Schießen mit einer Feuerwaffe, nur um zu lärmen
  • das vielfaltige schreckschuͤssen und klencklen, so ... in den doͤrfern, feldern, hoͤltzern tag und nachts geschiehet, soll bey straff hiemit abgestellet seyn
    1676 Ickstatt,Jagdrechte Anh. 33
  • das nächtliche schröckschiessen solle bei der straf ganz abgeschaft und verpothen sein
    17. Jh. Salzburg/ÖW. I 62