Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibbier
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Schreibbier
, n.
Umtrunk, Festlichkeit aus Anlass des Aufsetzens einer Gästeliste für eine Hochzeit; zT. verboten
bdv.:
Schreibelbier,
Schreiberbier
- das schreibbier soll ... abgethan seyn, und kann der braͤutigam mit seinem schaffer ... das schreiben wol verrichten, und soll weiter niemand darzu gefordert werden1600 CStSlesv. II 284