Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibbier

Schreibbier

, n.

Umtrunk, Festlichkeit aus Anlass des Aufsetzens einer Gästeliste für eine Hochzeit; zT. verboten
  • das schreibbier soll ... abgethan seyn, und kann der braͤutigam mit seinem schaffer ... das schreiben wol verrichten, und soll weiter niemand darzu gefordert werden
    1600 CStSlesv. II 284