Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schreiben/Schreiben

I Schriftzeichen in einer lesbaren Reihenfolge auf geeignetes Material, etwa Pergament oder Papier, aufbringen; schreiben können über die Fähigkeit, Fertigkeit (zu lesen und) zu schreiben verfügen
II schriftlich fixieren, in Schriftform festhalten, auf-, niederschreiben
  • 1 Rechtsregeln; geschriebenes Recht/Gesetz schriftlich fixiertes, auch normiertes, positives Recht, römisches Recht; anfänglich va. iU. zum (ungeschriebenen) Gewohnheitsrecht; dann auch iU. zum Naturrecht 
  • 2 Urteile, Testamente, Bürgschaften uä.
III jn./etw. (in ein Verzeichnis) einschreiben, eintragen, registrieren
  • 1 in ein Grundbuch, Erbbuch, Schreinbuch uä.; sich an (die) Gewähr/Nutz schreiben lassen sich als Besitzer eintragen lassen (Belege 1634, 1654)
  • 2 in eine Steuerliste uä.
  • 3 in ein Achtbuch uä.
  • 4 in eine Terminsrolle, ein Gerichts- oder Bußenregister uä.
  • 5 in ein Stadtbuch
  • 6 in ein Kirchenbuch
  • 7 in ein Journalbuch 
IV (jm.) etw. auferlegen, vorschreiben; (ein Gut) zinshaft schreiben (sich) zur Zahlung eines Zinses (auf ein Gut) verpflichten; eine Buße auf etw. schreiben etw. mit einer Buße belegen
V jm. (etw.) überschreiben, -tragen
VI (eine Schuld) anschreiben
VII schweiz.: eine Schuld geltend machen; jn. an Rat schreiben jn. dem Rat (V 2) als Schuldner melden, womit die Eintreibung der Schuld eingeleitet wird
VIII als (Gerichts-)Schreiber tätig sein
IX (einen Text) aufsetzen, verfassen
X etw. von Hand niederschreiben iU. zum Drucken
XI kopieren, abschreiben
XII etw. aus js. Mund schreiben etw. nach js. Worten niederschreiben, sich diktieren lassen
XIII schriftlich mitteilen; sich schriftlich an jn. wenden; eine Mitteilung versenden; korrespondieren
XIV jn. durch Eintrag (auf einer Tafel uä.) öffentlich anprangern
XV (sich) einschreiben, verpflichten
XVI von/aus etw./jm. schreiben (aus einer Liste, einem Verzeichnis) streichen, austragen
XVII sich schreiben sich (mit Namen) nennen, heißen
XVIII in Datierungen: das Jahr haben, (ein Jahr) zählen
XIX aufmalen
I Fähigkeit, Fertigkeit zu schreiben (I) 
II Tätigkeit des Verfassens, Aufsetzens (eines Schriftstücks)
III amtliches Schriftstück, Dokument; offenes Schreiben notarielles Schriftstück
IV Anschreiben, Brief; auch: Ladung