Schreibende, m.

Person, die ein Schriftstück aufsetzt, verfasst; hier: Kanzlist
  • ein offenbarer canzley-fehler kan dem andern theil kein recht ... beylegen, da die intention ab seiten des schreibenden, mithin bona fides und justus titulus fehlt
    1755 Moser,KlSchr. V 318
  • in canzley-schreiben wird der voͤllige name und titel des schreibenden ... nach dem schlusse des schreibens ... und zwar durch canzley-hand hingesetzt
    1765 Pütter,JurPraxis I 50 Faksimile
  • von canzleyschreiben sind rescripte ... nur als eine besondere gattung anzusehen, indem man darunter nur schreiben an solche personen, denen der schreibende zu befehlen hat, verstehet
    1767 Pütter,JurPraxis II 87