Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibereidienst

Schreibereidienst

, m.

wie Schreiberdienst 
  • auch [versehen] an etlichen orten die schuelmeister bey einem gericht, stadt oder flecken den schreibereydienst 
    1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 501
unter Ausschluss der Schreibform(en):