Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibereigeschäft

Schreibereigeschäft

, n.

wie Schreiberei (I) 
  • in seinem ... kirchendienst hat er [Pfarrer] sich ... gebührlich gehalten, die schule aber mit ziemlichem unfleiß verwaltet, wegen der vielen schreiberei-geschäften, damit er beschwert [ist]
    1592 FriedbergGBl. 14 (1939/42) 328
  • die schulmeistere in doͤrffern, welchen zugleich die gericht-schreibereyen anvertrauet, und doch zu verrichtung der schreiberey-geschaͤfften die capacitaͤt nicht haben
    1706 Reyscher,Ges. VI 228
  • die schreibereigeschäfte in den bei dem cantonsgericht vorkommenden criminal- und polizeifällen werden durch den cantonsgerichtsschreiber besorgt
    1802 AktSammlHelvet. VIII 1484
unter Ausschluss der Schreibform(en):