Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibereigeschäft
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Schreibende
Schreiber
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Schreiberdienst
(Schreiberdiensteid)
Schreiberei
Schreiber'eid
Schreibereidienst
Schreibereigeschäft
, n.
wie Schreiberei (I)
- in seinem ... kirchendienst hat er [Pfarrer] sich ... gebührlich gehalten, die schule aber mit ziemlichem unfleiß verwaltet, wegen der vielen schreiberei-geschäften, damit er beschwert [ist]1592 FriedbergGBl. 14 (1939/42) 328
- die schulmeistere in doͤrffern, welchen zugleich die gericht-schreibereyen anvertrauet, und doch zu verrichtung der schreiberey-geschaͤfften die capacitaͤt nicht haben1706 Reyscher,Ges. VI 228Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schreibereigeschäfte in den bei dem cantonsgericht vorkommenden criminal- und polizeifällen werden durch den cantonsgerichtsschreiber besorgt1802 AktSammlHelvet. VIII 1484Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)