Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibereikammer
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Schreibereikammer
, f.
Schlafkammer in einer Schreiberei (III), in welcher die Hilfsschreiber übernachten müssen
- [Hilfsschreiber H.] soll ohn wissen und erlaubnus ... nit aus der schreiberey spaciren gehen, auch vber nacht nicht ausserhalb der schreiberey chamer schlaffen, damit man inen jeder zeit, da sein von noͤthen, zu finden wißevor 1563 CCNass. I 1 Sp. 261Faksimile - in Google Books