Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibereisache

Schreibereisache

, f.


I eine die Schreiberei (II) betreffende Angelegenheit
II in einer Schreiberei (III) verwahrtes Schriftstück
  • die amts-registratur neben allen vorhandenen schreiberey-sachen, dann saal-buͤchern und rechnungen, sollen abgefolget und hierzu 4 fuhren zur fortbringung gegeben werden
    1703 Faber,Staatskanzlei VIII 304