Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibgebühr
Artikel davor:
Schreiberrodel
Schreiberschaft
(Schreiberschule)
Schreibersordnung
Schreiberspflicht
Schreiberstube
Schreibertax
Schreiberzeche
Schreiberzeichen
(Schreibeschiffer)
Schreibgebühr
, f., selten n.
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I
Gerichts- oder Verwaltungsgebühr für das Aufsetzen von Schriftsätzen, für Eintragungen uä.; auch für solche Schreibarbeiten anfallende Kosten; Entgelt, Lohn eines Schreibers (I)
bdv.:
Schreibereikosten,
Schreiberemolument,
Schreibergebühr,
Schreibergeld,
Schreiberlohn,
Schreibgeld (I),
Schreiblohn (I),
Schreibpfennig (I),
Schreibtaxe
vgl.
Gerichtsgebühr
- 1 fl. 5 g. schreibgebür, potenlohn vnd stilligeldt, als mir vf begern aus dem schoppenstül zu Leiptzig abschrieft mitgeteilet worden1579 Wilde,ZauberProz. 181
- hülfsgerichts- und schreibegebühren1600 MansfeldBergbUB. 522 Anm. 2
- klage von allerhand standes leuthen ..., daß sie ... im consistorio als cammer gerichte durch die gericht und andere cantzeley schreiber mit der schreibgebuͤhr gar zu sehr uͤbernommen wuͤrden1627 CCMarch. II 1 Sp. 121Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- sollen teichgraͤfe und geschworne fuͤr einen jedweden nahmen, er habe viel oder wenig poͤste, nicht mehr dann 4 ßl. schreibgebuͤhr zufodern macht haben1643 Hackmann Mantissa 50Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [befehl,] daß du die ... steigerung der cantzelley-taxae so wohl auch schreibe-gebuͤhren und materialien alsobald abstellen und es ... bey dem alten aufsatz der tax-ordnung ... verbleiben [lässt]1654 Arnold,SchlesPriv. II 60
- sportul-ordnung: ... schreibegebuͤhr in mastzeiten, von einem schwein einen heller1655 HessSamml. II 238Faksimile (ca. 313 KB)
- gerichts- und schreibegebühr sollen von beiden theilen [Käufer und Verkäufer] entrichtet werden1659 SchlesDorfU. 112Faksimile - in Google Books
- damit auch mit der gerichts und schreib-gebühr niemand wieder die gebürliche taxa beschweret werde, so soll unser bottenmeister bey ausantwortung der ... geschriebenen bescheide ... die gebühr dafür vermöge der taxa einnehmen1669 GesSammlMecklSchwerin I 63Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- tax-ordnung: ... vor ein extraxtum protocolli zu schreibgebühr mit dem gestempelten papier 12. biß 14. kreutzer1678 Karst,Neustadt/H. 247
- wuͤrde aber ein jung wegen ... redlichen ursachen vor ausgang seiner dienst-jahre gezwungen werden, sich zu einem andern cramer zu begeben ... soll solches ... gegen erlegung neuer schreib-gebuͤhr nachgelassen seyn1692 LeipzStO. 178Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [verordnung, daß] unter-officiers und gemeine von ... cantzley und schreib-gebuͤhren in ... ehe- und begraͤbnis-sachen befreyet seyn sollen1698 BrschwLO. III 3 S. 63
- [wann sie fuͤr die arme etwas abschreiben, wird] der copisten vorgedachte schreib-gebuͤhr ... aus dem armen-seckel ... genommen1713 RAbsch. IV 287Faksimile (ca. 106 KB)
- den armen kindern ... ist der erforderliche geburtsbrief ... ohne aller ... schreibgebuͤhr ... unentgeltlich zu ertheilen1741 SammlKKGes. I 7Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- wenn nur geringer ueberschuß des einkommens vorhanden, so werden bloß ... post- und schreibgebuͤhren, und keine taxen bezahlt1765/85 Fischer,KamPolR. I 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann ein ... unterthan ein kauf oder tausch mit einem juden anstosset und dabei ... geld schuldig verbleiben würde, ... [muss] der jud ... solches ... gegen erlag zwei pfennig schreibgebühr ... vor ambt aufsetzen ... lassen1769 Tänzer,GJudVorarlb. 116
- die kosten der ... übertragung in die hypothekenbücher werden vom gouvernement [als Verkäufer] bezahlt, die capital- oder schreibgebühren fallen aber dem herrn käufer zur last1809 Schnee,Hoffinanz V 255
II
Sonderabgabe, die neben einem Lob (VII), einer Handänderungsgebühr uä. etwa bei einer Belehnung oder Bemeierung für den entstehenden Verwaltungsaufwand zu bezahlen ist; sog. kleines Laudemium
- [Empfang eines erworbenen Lehens] gegen erlegung derer in der tax-ordnung gesetzten lehn- und schreibe-gebuͤhren1684 AltenburgSamml. I 142Faksimile - in Google Books
- die zweyte ausgabe des meiers bey der bemeierung ist das schreibgebuͤhr oder der schreibschilling, ... nicht fuͤr die bemeierung selbst, sondern fuͤr die schriftliche ausfertigung des meiercontracts1803 Gesenius,Meierrecht II 340Faksimile - in Google Books
III
im Forstwesen: Gebühr für die Zuweisung von zur Fällung bereitstehenden Waldstücken an die Waldnutzer unter Vornahme entsprechender Eintragungen
bdv.:
Schreibpfennig (III)
vgl.
Schreibtag (II)
- die schreib- staͤmm und anweisegebuͤhren, so den beampten und foͤrstern gereicht werdenSeckendorff,Fürstenstaat (1660) 323
- vor das aufschreiben des holzes pfleget ein gewisses schreibgebuͤhr dem forstsecretario oder denen forstbedienten, wenn diese das schreiben verrichten, bezahlet zu werden. weil aber allerley unterschleif oder wenigstens jrrthum damit vorgehen kann; so ist zuweilen verordnet, daß dieser schreibpfennig nicht eher gefordert und bezahlet werden soll, als bis das holz wirklich geschrieben und angewiesen worden1768 Bergius,PolKamMag. III 238
IV
Kosten für Schreibarbeiten
- schreibgepuhr: 2 alb. 24 h. von der inquisition zuuerferttigen, 1 alb 18 h. pro copia nach Bamberg1617 Horst,ZauberBibl. II 232
- wenn denselben [regierungen der Schweiz] einige abschriften erforderlich sind, so wird die kanzlei dieselben, gegen erstattung der schreibgebühr, ertheilen1803 HdbSchweizStaatsR. 126Faksimile (ca. 363 KB)