Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibtafel
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, f.
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auch Dim.
Tafel unterschiedl. Größe, die dazu dient, etwas darauf zu schreiben; zB. Wachs-, Schiefertafel
Tafel unterschiedl. Größe, die dazu dient, etwas darauf zu schreiben; zB. Wachs-, Schiefertafel
bdv.:
Schreibbrett (I)
- dat de natelere veyle hebben mogen: ... pennale, scrivetafelen, borsten ... und pipen1411 LünebZftU. 139Faksimile (ca. 132 KB)
- van den clerken scriftaflen te verwassene1445 InvBruges Intr. 129
- [kriegsgefangener Landgraf] darff kain wort wedder uff pappir oder schreybtefflein schreyben noch eynichen brieff lesen1547 ZHessG.2 46 (1927) 139
- wann er [kriegsman] ... in einer offentlichen schlacht, scharmüzel oder sturm seinen lezten willen auf ein scardeckhen, schreibtaffel ... oder aber mit seinem bluett auf den schilt ... aufschreibe, so soll es für ... gültig gehalten werden [vgl. C. 6,21,15]1654 NÖLO. III 06 § 2
- der praeceptor ... befiehlet ihnen [den Schulkindern], daß sie ... fein stille sitzen, ... er giebet die kleine schreibe-tafel, und schreibet ihnen etliche buchstaben mit kreyde vor ... und lässet sie ... nachmahlen, so gut sie können1702 Halle/SchulO.(Vormbaum) III 10Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [der markscheider soll] die ins einschreibe- oder winkelbuch eingetragene winkel mit dem einschreiben in die bei dem abziehen gebrauchte schreibetafel genau collationiren1768 CSax. I 977Faksimile - in Google Books