Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibtaxe
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Schreibtaxe
, f., Schreibtax, m.
(nach Gebührenordnung festgelegte) Schreibgebühr (I)
bdv.:
Schreibereitax,
Schreibertax
- wan ein jud in willens het, sich von der herrschaft G. aus dem marckht ... zubegeben, soll er unaufgehalten sein, aber ... dem pfleger sein schreibtax zugeben ... schuldig sein1642 BlNÖLk. 2 (1866) 23
- lassen wir ihme weißbotten oder unter-marschallen, sein absonderliche schreib-tax, dergestalt verbleiben, daß er ... von jedem instrument ... 3. fl [erhält]ÖstExekO.1655 S. 301Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß dem obsigenden theil neben dem bott-, urtheil- und standsgelteren annoch der schreibtax von den rechtsätzen, kundschaften und urtheilen ... ersetzt werden1693 BaselRQ. I 2 S. 634Faksimile (ca. 200 KB)
- gwöhr- und gruntbuechsgebühr: mit der schreibtax wierdt es also gehalten: pfuntgelt wierdt geraitet von iedem gulden kaufrecht drei kreüzer, von ainem oder zwenn kaufbrief ain gulden, vor die förtigung iedes mall dreissig kreüzer, schreibgeld dreissig kreüzerEnde 17. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 699Faksimile (ca. 38 KB)
- eines canzley verwalters jahrlohn 50 fl. ... schreib- vnd ex gratia sigilltax17. Jh. Argovia 2 (1861) 72
- kösten und schreibtax halber aber solle die in anno 1697 gestellte ... waisen- und schreibtaxordnung beobachtet und gehalten werden1732 SGallenOffn. II 366Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"