Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibtisch
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, m.
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Tisch für Schreibarbeiten, ua. als rechtlich geschützter Bereich
- es sol auch keiner er hab denn bey den notarien des camergerichts zuthun zu jren schreibtisschen gehen, sondern ... sol verboten sein, sich in der rethe stuben zubegebenBrandenbKGO. 1540 A iiijrVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die gepuͤrliche ordnung im rath [ist] ..., daß der ... burgermeyster voran, vnnd bei ... jm der stattschreiber oder syndicus vor einem schreibtisch, darauff die ankommende brieff ... oder register ligen, ... sitzen sollen1550 Gobler,Rsp. 9vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- da jemants frembs auff die cantzlei käme und an ire [der Kanzlisten] schreibtische sich naheten, dieselben fueglich abweisenMünsterKzlO.(1574) 254