Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibtisch

Schreibtisch

, m.

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Tisch für Schreibarbeiten, ua. als rechtlich geschützter Bereich
  • es sol auch keiner er hab denn bey den notarien des camergerichts zuthun zu jren schreibtisschen gehen, sondern ... sol verboten sein, sich in der rethe stuben zubegeben
    BrandenbKGO. 1540 A iiijr
  • die gepuͤrliche ordnung im rath [ist] ..., daß der ... burgermeyster voran, vnnd bei ... jm der stattschreiber oder syndicus vor einem schreibtisch, darauff die ankommende brieff ... oder register ligen, ... sitzen sollen
    1550 Gobler,Rsp. 9v
  • da jemants frembs auff die cantzlei käme und an ire [der Kanzlisten] schreibtische sich naheten, dieselben fueglich abweisen
    MünsterKzlO.(1574) 254
unter Ausschluss der Schreibform(en):