Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibungsübung

Schreibungsübung

, f.

Schreibunterricht; als Gegenstand einer Visitationsordnung für Schulen
  • [daß] in der schreibungs-vbung observirt werde, was ... von der vorschrift an der tafel ... verordnet ist, und die anführung also geschehen [soll], daß man den effect bey den kindern spüre
    1664 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 359
unter Ausschluss der Schreibform(en):