Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibungsübung
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Schreibungsübung
, f.
Schreibunterricht; als Gegenstand einer Visitationsordnung für Schulen
- [daß] in der schreibungs-vbung observirt werde, was ... von der vorschrift an der tafel ... verordnet ist, und die anführung also geschehen [soll], daß man den effect bey den kindern spüre1664 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 359Faksimile - in Google Books