Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibverdienst

Schreibverdienst

, m.

wie Schreiblohn (I) 
  • der stadtschreiber [hat] ... uͤber unterschiedliche bey der stadtschreiberey vorfallende verrichtungen um eine gewisse taxam seines schreibverdiensts ... gebetten
    1658 Reyscher,Ges. XIII 321
  • daß die steur-revisions-commissarien und statt-schreiber, da und dorten, denen communen abschrifften von gantzen guͤter-meß-protocolln gegen anrechnendem schreib-verdienst ... mittheilen
    1722 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 382
  • wegen eines von denen statt- und ambtschreibern im landt gegen passirung ihres ... schreib-verdiensts und uͤbriger emolumenten zu erfordern habenden jaͤhrlichen cammer-beytrags [haben wir] eine besondere deputation ... niedergesezt
    1736 Württemberg/PatrArch. 1 (1784) 188
  • wie dann [bei der Buchführung] .... zoͤhrungen, verehrungen ... rechnungsstell-kosten, schreib-verdienst ... niemalen unter die rubrik insgemein gesezt, oder sonst verstekt werden sollen
    1760 SammlBadDurlach III 10
unter Ausschluss der Schreibform(en):