Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibverdienst
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, m.
wie Schreiblohn (I)
- der stadtschreiber [hat] ... uͤber unterschiedliche bey der stadtschreiberey vorfallende verrichtungen um eine gewisse taxam seines schreibverdiensts ... gebetten1658 Reyscher,Ges. XIII 321Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die steur-revisions-commissarien und statt-schreiber, da und dorten, denen communen abschrifften von gantzen guͤter-meß-protocolln gegen anrechnendem schreib-verdienst ... mittheilen1722 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 382Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wegen eines von denen statt- und ambtschreibern im landt gegen passirung ihres ... schreib-verdiensts und uͤbriger emolumenten zu erfordern habenden jaͤhrlichen cammer-beytrags [haben wir] eine besondere deputation ... niedergesezt1736 Württemberg/PatrArch. 1 (1784) 188
- wie dann [bei der Buchführung] .... zoͤhrungen, verehrungen ... rechnungsstell-kosten, schreib-verdienst ... niemalen unter die rubrik insgemein gesezt, oder sonst verstekt werden sollen1760 SammlBadDurlach III 10Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)