Schreigulden, m.
Schreigulden, m.
Entlohnung für die Erhebung des Zetergeschreis über einen Angeklagten am Gerichtstag
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unserm nachrichter ... iedem tag zehen patzen, seinem knecht dem ancleger sechs batzen zu tagzehrung und uf den peinlichen rechtstag dem ancleger von den ubelthetern zu beschreihen einen schreigulden1584 WürzbZ. I 2 S. 1398 Faksimile