Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreigulden
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Schreibzeug
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(Schreiepfennig)
Schreier
Schreierlaib
Schreigauding
Schreigenosse
Schreigericht
Schreigulden
, m.
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Entlohnung für die Erhebung des Zetergeschreis über einen Angeklagten am Gerichtstag
- unserm nachrichter ... iedem tag zehen patzen, seinem knecht dem ancleger sechs batzen zu tagzehrung und uf den peinlichen rechtstag dem ancleger von den ubelthetern zu beschreihen einen schreigulden1584 WürzbZ. I 2 S. 1398Faksimile (ca. 218 KB)