Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreigulden

Schreigulden

, m.

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Entlohnung für die Erhebung des Zetergeschreis über einen Angeklagten am Gerichtstag
  • unserm nachrichter ... iedem tag zehen patzen, seinem knecht dem ancleger sechs batzen zu tagzehrung und uf den peinlichen rechtstag dem ancleger von den ubelthetern zu beschreihen einen schreigulden 
    1584 WürzbZ. I 2 S. 1398