Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinerarbeit
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, f.
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Tätigkeit eines Schreiners; Ausführung feinerer Holzarbeiten, auch das Produkt
- dieweil die schreiner arbeit mancherley arth ist, vnnd derowegen ... nicht wol ... taxirt werden kan, so mag ein jeder ... mit dem meister darumb dingen1645 HessSamml. II 109Faksimile (ca. 308 KB)
- der schulmaister soll nicht während der schulstunde in der schulstube auf dem handwerk arbeiten, weil schreinerarbeit ein gerümpel giebt17. Jh. BlWürtKG. 15 (1911) 64
- diejenigen, so das fassbinden gelernet, sollen in ihrem hause keine schreinerarbeit für fremde verfertigen1734 IserlohnUB. 272Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- daß ... der ansatz per 1700 fl. vor das holtz zu denen chorstühlen und zwey neben thüren und 1000 fl. vor die schreiner arbeith sehr überspannet seye1777 FreibDiözArch.3 9 (1957) 83