Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinerarbeit

Schreinerarbeit

, f.

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Tätigkeit eines Schreiners; Ausführung feinerer Holzarbeiten, auch das Produkt
  • dieweil die schreiner arbeit mancherley arth ist, vnnd derowegen ... nicht wol ... taxirt werden kan, so mag ein jeder ... mit dem meister darumb dingen
    1645 HessSamml. II 109
  • der schulmaister soll nicht während der schulstunde in der schulstube auf dem handwerk arbeiten, weil schreinerarbeit ein gerümpel giebt
    17. Jh. BlWürtKG. 15 (1911) 64
  • diejenigen, so das fassbinden gelernet, sollen in ihrem hause keine schreinerarbeit für fremde verfertigen
    1734 IserlohnUB. 272
  • daß ... der ansatz per 1700 fl. vor das holtz zu denen chorstühlen und zwey neben thüren und 1000 fl. vor die schreiner arbeith sehr überspannet seye
    1777 FreibDiözArch.3 9 (1957) 83
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