Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinerwerkarbeit

Schreinerwerkarbeit

, f.

wie Schreinwerk 
  • kein meister [soll] mit schreinwerckholtz, leim, fuͤrniessen, naͤgeln, und anderm schreinerzeug oder von andern meistern schreinerwerckarbeit, einigen ... verbottenen fuͤrkauff ... treiben
    1655 Reyscher,Ges. XIII 263
unter Ausschluss der Schreibform(en):