Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinerzeug

Schreinerzeug

, n.

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Werkstoff, Arbeitsmaterial eines Schreiners 
  • kein meister [soll] mit schreinwerckholtz, leim, fuͤrniessen, naͤgeln, und anderm schreinerzeug oder von andern meistern schreinerwerckarbeit, einigen ... verbottenen fuͤrkauff ... treiben
    1655 Reyscher,Ges. XIII 263
unter Ausschluss der Schreibform(en):