Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinerzeug
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Schreinerzeug
, n.
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Werkstoff, Arbeitsmaterial eines Schreiners
- kein meister [soll] mit schreinwerckholtz, leim, fuͤrniessen, naͤgeln, und anderm schreinerzeug oder von andern meistern schreinerwerckarbeit, einigen ... verbottenen fuͤrkauff ... treiben1655 Reyscher,Ges. XIII 263Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)