Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinherr

Schreinherr

, m.

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wie Schreinmeister (I) 
  • vnkost vnd belohnung der schrein herren 
    1437 Gengler,CIM. 586
  • schrein-herren vnnd amptleut der gemeinen truhen, archiuen oder schrein
    1454 Haltaus 1651
  • wir J.v.d.R. statthalter des greven am churfuͤrstlichen weltlichen gericht in Coͤllen entbieten euch den ehrenhafften ... schrein-herren oder schrein-meisteren und schrein-schreiberen des schreins zu st. Martin hieselbsten unseren freundlichen gruß
    1561 König,SelJPubl. 37 S. 307