Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinwerk

Schreinwerk

, n.

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Erzeugnis, Werkstück eines Schreiners 
  • auch arbeit oder wergk zumachen moͤgen verdingt, verlihen, angenommen vnd bestanden werden, als bücher zu schryben, tafeln zu malen, schrynwergk, schmidwergk ... zu machen
    1498 WormsRef. V 2, 1, 6
  • unser ... bitten ist ..., das sy [juden] nit schreinswerch kaufen noch verkaufen
    um 1516 UrkJudRegensb. 292