Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreisteglein

Schreisteglein

, n.

Treppenvorbau an einem öffentlichen Gebäude, der zum Ausrufen amtl. Mitteilungen dient, hier für eine Ehrloserklärung
  • Z. als ein prodigus auf dem schrey-steglein ausgerufen
    1693 Alsatia 1862/67 S. 256