Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreisteglein
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Schreinskunde
Schreinskundschaft
Schreinspfennig
Schreinung
Schreinwerk
Schreinwerker
(Schreinwerkeramt)
Schreinwerkholz
Schreipfründe
Schreisäule
Schreisteglein
, n.
Treppenvorbau an einem öffentlichen Gebäude, der zum Ausrufen amtl. Mitteilungen dient, hier für eine Ehrloserklärung
- Z. als ein prodigus auf dem schrey-steglein ausgerufen1693 Alsatia 1862/67 S. 256