Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreiwacht

Schreiwacht

, f.

wie Nachtwache (I) 
  • die schreiwacht betreffend, solle ein jeder ..., waß er strafbar siehet und höret, gleich anzeigen, ... welcher aber seine schreiwacht ... unterläßt, der soll ... gestraft werden
    1611 WürtLändlRQ. II 198
unter Ausschluss der Schreibform(en):