Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schriftbuch

Schriftbuch

, n.

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Schulheft
  • lehrmeister [sollen] ... wochentlich zu vier vnterschiedlichen malen nachmittag ihre [der Schüler] schrifftbücher fordern, besehen vnd corrigieren
    1658 Hanau/SchulO.(Vormbaum) II 482