Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schriftgießer

Schriftgießer

, m.

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(zunftgebundener) Hersteller von metallenen Typen für den Buchdruck
  • schrifftgiesser 
    1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 346
  • bey denen schrifft-giessern werden die formen, in welche die schrifften gegossen werden, matricen genennet
    1710 Nehring,Lex. 273
  • [Steuerliste:] schriftgießer, in Dreßden und Leipzig 1 thl., schriftgießer in denen uͤbrigen großen und mittelstaͤdten 12 gr.
    1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 485
  • von den zuͤnften ... 98) schriftguͤser 
    1757 Estor,RGel. I 105
  • schrifftgiesser betruͤgen ... wenn sie zu dem zeug mehr bley als harte materie nehmen, und dadurch denselben zu weich machen, damit die schrifft desto ehender stumpf wird
    1761 Hönn,Betrugslex. 406
  • die schriftgiesser, schriftschneider, kupferdrucker ... sind an den magistrat zu weisen. der universitaͤt soll die ertheilung dergleichen gewerbsbefugnisse ... nicht gestatten sein
    1787 HdbchÖstGes. XIII 544
unter Ausschluss der Schreibform(en):