Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schriftsatz
Artikel davor:
Schrifthalter
(Schriftlähmde)
schriftlich
schriftlos
Schriftmacher
Schriftsache
Schriftsasse
schriftsässig
Schriftsässige
Schriftsässigkeit
Schriftsatz
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
schriftliche Stellungnahme einer Streitpartei in einem Gerichtsverfahren
bdv.:
Gesatzschrift,
Geschrift (I 2),
Gesetzde (X),
Produkt (I 1),
Rechtsschrift (I),
Satzschrift,
1Schrift (I 5)
- der advocaten halber, so ihren reis gegen bestallung mit reden und schrifft-saͤtzen patrociniren1611 CJLusat. 195
- [dem registratori obliegt] einkommende supplicationes und schrifftsaͤtze ... samt deren copeyen ... von denen partheyen oder deren procuratoren anzunehmen1712 BrschwLO. II 22Faksimile - in Google Books
- nicht selten koͤmmt es aber auch zu weiteren schriftsaͤtzen, nämlich zur triplick des klaͤgers, und zur quadruplick des beklagten, allenfalls auch zur quintuplick des klaͤgers, und zur sextuplick des beklagten1784 Hanzely,Reichshofrat. II 303
- ist beweis und gegenbeweis in einem rechtshandel gefuͤhrt worden: so faßt derjenige, gegen den der beweis gerichtet war, in einem schriftsatze alles zusammen, was den beweis seines gegners entkraͤften, den von ihm gefuͤhrten gegenbeweis aber rechtfertigen kann. die rubrik einer solchen handlung ist: rechtliche ... salvationsschrift1799 RepRecht IV 110Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey mehrern gerichten ist es herkommens, nicht bloß das klageschreiben, sondern auch alle andere schriftsaͤtze mittelst besonderer praͤsentationsschreiben zu uͤbergeben1801 RepRecht IX 172Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)