Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schriftsatz

Schriftsatz

, m.

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schriftliche Stellungnahme einer Streitpartei in einem Gerichtsverfahren
  • der advocaten halber, so ihren reis gegen bestallung mit reden und schrifft-saͤtzen patrociniren
    1611 CJLusat. 195
  • [dem registratori obliegt] einkommende supplicationes und schrifftsaͤtze ... samt deren copeyen ... von denen partheyen oder deren procuratoren anzunehmen
    1712 BrschwLO. II 22
  • nicht selten koͤmmt es aber auch zu weiteren schriftsaͤtzen, nämlich zur triplick des klaͤgers, und zur quadruplick des beklagten, allenfalls auch zur quintuplick des klaͤgers, und zur sextuplick des beklagten
    1784 Hanzely,Reichshofrat. II 303
  • ist beweis und gegenbeweis in einem rechtshandel gefuͤhrt worden: so faßt derjenige, gegen den der beweis gerichtet war, in einem schriftsatze alles zusammen, was den beweis seines gegners entkraͤften, den von ihm gefuͤhrten gegenbeweis aber rechtfertigen kann. die rubrik einer solchen handlung ist: rechtliche ... salvationsschrift
    1799 RepRecht IV 110
  • bey mehrern gerichten ist es herkommens, nicht bloß das klageschreiben, sondern auch alle andere schriftsaͤtze mittelst besonderer praͤsentationsschreiben zu uͤbergeben
    1801 RepRecht IX 172
unter Ausschluss der Schreibform(en):