Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schriftstellen

Schriftstellen

, n.

Verfassen von Schriftsätzen 
  • soll man denen sollicitatoribus das schriftstellen ... benehmen, und sie blos an die burgermeister-schranken verweisen
    1652 Lahner,Samml. 374
  • denen procuratoren und schreibereyverwandten soll man das advociren mit rathen, schreiben und schriftstellen in sachen, ... die uͤber 100 fl. betreffen, ... verbieten
    1697 Lahner,Samml. 283
unter Ausschluss der Schreibform(en):