Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schröpfen

I mittels Schröpfköpfen dem Körper Blut entziehen bzw. sich entziehen lassen, als medizinische Maßnahme insb. beim Besuch der Badstube (I) 
II an den Getreideähren die Spitzen einkürzen, falls die Ähren zu schwer werden und die Halme sich durchzubiegen drohen
III übtr.: übervorteilen, prellen