Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schrötereid
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2Schrote
1schroten
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(Schrotene)
1Schröter
2Schröter
1(Schröteramt)
2Schröteramt
Schröterbannerherr
(Schröterbude)
Schrötereid
, m.
Amtseid eines 2Schröters
- schröder ayd: ich soll und will meinem anbefohlenen schroth amt getreulich und fleissig nachkommen ... und mich meines gesezten lohns mit vaaß tragen und aufladen jederzeit begnügen lassen1641 Wüst,Policey II 446
- unterkauffer- eicher- und schroder-eÿd. ich ... will dem mir anvertrauten unterkaüffer- eicher- und schröder-amt fleißig vorstehen ..., die in das orth komende frembde um wein zu kauffen behörig ... anführen zu reiche und arme ... in dem eichen richtiges maas halten, ... im schroden und aufladen des gekaufften wein oder bieres mich ... sorgsam erweisen1745 Wüst,Policey IV 470