Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schrot

2Schrot

, m., n.
I Tätigkeit des 2Schrotens 
II (zeitlich befristete und zahlenmäßig begrenzte) Gemeinschaft, auch zunftähnlicher Zusammenschluss von 2Schrötern (Schrotgesellen), die unter Leitung und Aufsicht eines 2Schrötermeisters gemeinsam 2schroten; zT. werden die Mitglieder vom Schrötermeister ausgewählt, zT. von der Obrigkeit eingesetzt
III in Siebenbürgen: Vereinigung von Bürgern in einer Nachbarschaft (I), welche das 2Schroten als Nachbarschaftshilfe betreibt