Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schrotfaß

Schrotfaß

, n.

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ein (großes) Transportfass
  • [Seelgerätstiftung:] alle jar ... ein schrot vas mit paͤtigen krawt, zehen fueder witz
    1321 (Hs. 1511) OÖUB. V 296
  • das M.Z. sein heimlich gemach adir ingegrabenn schrotfaß im eygener person selbst gereumet haben solle [anstelle eines Abdeckers]
    16. Jh. KamenzUB. 157
  • [feuer-ordnung:] sollen je zwey buͤrger vnd nachbarn mit einander ... einen zuber mit einer stange oder grosses schrot-vaß ... an die scheidewand ihrer zusammen stossenden haͤuser ... setzen vnd bestaͤndig mit wasser angefuͤllet vnterhalten
    1690 Knauth,Altenzella VIII 596
  • ausschroten: ... grosse faͤsser aus dem keller schroten; daher heisst ein solches faß ein schrotfaß 
    J. Bödiker, Grund-Sätze der Teutschen Sprache (Berlin 1723) 196
  • 2 schretvaß für flachs 1 ₰
    oJ. Unger,SteirWsch. 557
unter Ausschluss der Schreibform(en):