Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schubkarren
Artikel davor:
(schrotwägen)
Schrotweg
Schrotwein
Schrotwerk
Schrumpf
Schub
1Schubamt
2(Schubamt)
Schubbrief
Schubgeld
Schubkarren
, m.
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Karren, mit dem Lasten schiebend transportiert werden
I
bei der (ehrenmindernden) Arbeitsstrafe des Karrenschiebens; meton. die Strafe selbst
vgl.
Hurenkarren
- M. ..., der billig ein paar jahr im schubkarren gehen solte, zur straffe1690 HistBibl. 2 (1897) 44
- [R., die] von der s.v. hurerey eine rechte profession gemacht, [wird] dahin condemniert, daß sye 3 wochen lang mit einer haubtzüerde in den schubkarren eingespannet, zu säuberung der gassen angehalten ... werden solle1731 Schindler,VerbrFreib. 279
- unsere ... an einen schub-karn angeschlossene - und des tages hindurch schantzende - des nachts aber zu M. im stock-hauß sitzen muͤßende mit bruͤder1737 Faber,Staatskanzlei 70 S. 20
- jenige dann, so nichts criminalisches, sonder nur zum exempel gewüße freffel, item fortwährende liederlichkeiten, ohnverbeßerliches lebwesen ... begangen, sollen ... ohne ring in das schallenwerk, jehdennoch ... paar und paar, oder mit einem fůßbändlin oder handschellen versehen an schůbkarren gethan werden1753 BernStR. VII 1 S. 482Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- K., als uhrheberen dieses neuen frevelhaften restitutions-gesuchs sogleich zu gefaͤnglichen hafften bringen und ein halbes jahr an den schubkarren spannen, und arbeiten zu lassen1756 Cramer,Neb. II 150Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- strafe des schubkarrens1779 AnnNassau 32 (1901) 75
- wer den wildzaun aus muthwillen oder dieberey beschaͤdigt, soll auf unbestimmte zeit zum schubkarren condemnirt werden1785 Gatterer,NForstArch. XX 134
II
als Arbeitsgerät mit festgelegtem Fassungsvermögen, häufig als Maßeinheit
vgl.
Karre (III 1)
- sollen die entschaͤdigungen, wo sie nur immer stattfinden moͤgen, wenigstens in gleicher summ als die strafen angesetzt werden, und soll ein schubkarn allzeit zu zwey tragend gerechnet werden1782 Moser,ForstArch. VI 240
- das fuder zu 20 schub-karren gerechnet [beim Kreideabbau]1789 Krünitz,Enzykl. 48 S. 471
- ist in den böhmischen bergwerken der schilling ... ein maß erz von 5 schubkarren1798 Adelung2 III 1467Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so müssen die schubkarren 1 3/4 kubikschuh material einnehmen, und raͤder haben, die wenigstens 21 1/2 zoll im durchmesser messen1805 SammlBayrVerordn. XVI 220