Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schülerpfründe

Schülerpfründe

, f.

(urspr.) zur Finanzierung des Unterhalts eines Schülers (II) dienendes (Stiftungs-) Vermögen bzw. die Einnahmen daraus
vgl. Pfründe
  • als von der vier schuler pfrunde wegen da das cappitel maint, ... das der selben vier pfruͤnde nuͤtzung beleiben sol zu dienst den vier pfarrern
    1452 WürtGQ. XII 54
  • [Güter einer Pfründe,] so von altersher ... eine schulerpfründe gewesen
    1541 SchrBodensee 63 (1936) 111