Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schülerstock

Schülerstock

, m.

wie Schulkasten 
  • die inspectores sollen ... das almusen, so in schulerstock gesamblet, den armen schulern in der statt ... zum besten anlegen
    1581 Hohenlohe/Sehling,EvKO. XV 429
  • schulerstock, darinn das bey hochzeiten durch den klingelbeutel gesammlete auf schul- und erbauungsbücher anzuwendende geld verwahret wird
    1752 SchwäbWB. VI Nachtr. 3054