Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schülerstock
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, m.
wie Schulkasten
- die inspectores sollen ... das almusen, so in schulerstock gesamblet, den armen schulern in der statt ... zum besten anlegen1581 Hohenlohe/Sehling,EvKO. XV 429
- schulerstock, darinn das bey hochzeiten durch den klingelbeutel gesammlete auf schul- und erbauungsbücher anzuwendende geld verwahret wird1752 SchwäbWB. VI Nachtr. 3054Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)