Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schürfrecht

Schürfrecht

, n.

Erlaubnis, Anrecht, Privileg zu schürfen (I) 
  • gewähren wir ... freies schürfrecht auf alle metalle ... ihnen und ihren mitgewerken allein
    1662 AnnNassau 33 (1902/03) 234
  • [die Schürfer sollen ihre Schürfgenehmigung verlängern lassen] widrigenfalls ihres schuͤrf-rechts verlustig seyn
    1766 NCCPruss. IV 319
unter Ausschluss der Schreibform(en):