Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schürfrecht
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Schürfer
Schurffreiheit
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Schurfgroschen
Schurfordnung
Schürfrecht
, n.
Erlaubnis, Anrecht, Privileg zu schürfen (I)
bdv.:
Schurfe,
Schurffreiheit
- gewähren wir ... freies schürfrecht auf alle metalle ... ihnen und ihren mitgewerken allein1662 AnnNassau 33 (1902/03) 234
- [die Schürfer sollen ihre Schürfgenehmigung verlängern lassen] widrigenfalls ihres schuͤrf-rechts verlustig seyn1766 NCCPruss. IV 319Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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