Schüsselwaage, f.
Schüsselwaage, f.
wie Schalenwaage
vgl.
Schnellwaage
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die mezger sollen alles vleisch bay der schusselwag und nicht bay der stuelwag auswegen1514 Rottleuthner,LokalmaßeTirol 108
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daß auf allen marktplätzen in einen weg gemeine holtz- oder schüßelwagen ... gehalten werden sollind, damit diejenigen, so es verlangten, ihr guet gegen erlag der gewohnten gebühr wägen laßen könnind1724 BernStR. IX 1 S. 219