Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schüttbar

schüttbar

, adj.

von einem Herdentier: abgabenpflichtig
  • soll ein jedweder hausgenoß nach gehegter mahl einlegen die nösser, die schüttbar sein, und welcher deren das geringste verschwiege, der soll das beste verfallen sein
    17. Jh.? ArchUFrk. 17, 2/3 (1865) 300