Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schüttbaum
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Schutt
Schuttabtrag
schüttbar
Schüttbaum
, m.
Baum, dessen Früchte man durch Schütteln (II) erntet
- so eicheln werden, haben die hirten macht, das vihe zu sameln und zu wenden under den schiedtbaumen ..., aber der hirten soll keiner lesen1552 AdelsheimStR. 647Faksimile (ca. 58 KB)