Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schüttbaum

Schüttbaum

, m.

Baum, dessen Früchte man durch Schütteln (II) erntet
  • so eicheln werden, haben die hirten macht, das vihe zu sameln und zu wenden under den schiedtbaumen ..., aber der hirten soll keiner lesen
    1552 AdelsheimStR. 647